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  1. Glossar
  2. Aufbauorganisation

Aufbauorganisation

Die Aufbauorganisation stellt das Grundgerüst eines Unternehmens dar: sie gliedert die Aufgaben eines Unternehmens in Aufgabenbereiche und bestimmt die Stellen und Abteilungen, die diese bearbeiten sollen. Das Ziel der Aufbauorganisation ist eine sinnvolle Gliederung der betrieblichen Handlungsprozesse zu erreichen.

Als Ergebnis der Aufbauorganisation zeigt sich eine Struktur, die die organisatorischen Grundelemente verknüpft. Diese Struktur lässt sich als Organigramm darstellen (z. B. Stablinienorganisation, Funktionale Organisation, Matrixorganisation usw.).

Die Beratung im Bereich Aufbauorganisation erfolgt in vier Schritten:

Schritt 1: Analyse der Aufgaben
Die Gesamtaufgabe des Betriebes wird in sinnvolle Einzelaufgaben gegliedert.

Schritt 2: Bildung von Stellen
Die einzelnen Aufgaben werden sinnvoll zu Tätigkeitsbereichen zusammengeführt, die von einer Person erfüllt werden können (Stelleninhaber).

Schritt 3: Bildung von Abteilungen
Die Stellen des Unternehmens werden sinnvoll unter einer Leitung zu Abteilungen zusammengefasst. 

Schritt 4: Besetzung der Stellen
Die geschaffenen Stellen werden durch geeignete Personen besetzt. Die Anforderungen an die Person sowie die Fähigkeiten, die die Person zur Erfüllung der Aufgabe besitzen sollte, werden vorab in einem Stellenprofil beschrieben. 

Zusammen mit der Ablauforganisation bildet die Aufbauorganisation die Organisationsstruktur des Unternehmens. Die Aufbauorganisation legt dabei den Rahmen fest, wer was mit wessen Hilfe zu machen hat. Die Ablauforganisation bestimmt die dynamische Ausgestaltung, also wann, wo und wie oft etwas erfolgt.

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