Die Kostenstellenrechnung ist der zweite von drei Schritten in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR).
Bei der Kostenstellenrechnung werden die Kosten, die nicht unmittelbar einem Produkt oder einer Dienstleistung zugeordnet werden können, den Kostenstellen zugerechnet, die für die Entstehung verantwortlich sind (z. B. Vertrieb, Einkauf usw.).
Die Kostenstellenrechnung dient dem Controlling eines Unternehmens und hat das Ziel, die Höhe der Kosten auf den einzelnen Kostenstellen sowie die Höhe der Gemeinkosten, die über Zuschlagssätze auf die Produkte verteilt werden, zu ermitteln.